Reisebericht

Auf Friedrich Fröbels Spuren in Thüringen  
   

Berufsbild der Kinderpflegerin im Jahre 1850

 
Nur wenige Jahre nach der Begründung einer Ausbildung für Kindergärtnerinnen durch Friedrich Fröbel wurden in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts auch Ausbildungsmöglichkeiten für Kinderpflegerinnen geschaffen.
Dabei ging es Fröbel nicht um eine konkurrierende Ausbildung zur Erzieherin, sondern um einen eigenständigen Zweig mit einem besonderen Arbeitsfeld, dem der Pflege des Kleinkindes in Familien. Die Kinderpflegerin sollte Helferin der Mutter und Hausfrau sein.  
 

Berufsbezeichnung:

Die Ausbildung der Kinderpflegerin im Jahr 1847
Auszug aus dem Plan der Bildungsanstalt für Kinderpflegerinnen von F. Fröbel  
Die Bildung der Kindermädchen (beide lieber Kinderpflegerinnen oder Erziehungsgehilfinnen genannt) unterscheidet sich von der Ausbildung der Kinderführerin (heute Erzieherin) dadurch, dass die Bildung der Kinderpflegerin mehr praktisch ausgeichtet ist, mehr Übung im Umgang mit dem Kind beinhaltet und mehr Wissen über die Entwicklung des einzelnen Kleinkindes in der Familie oder der Kleingruppe vermittelt. 
Die Bildungsziele umfassen alle Förderungen des Kindes in körperlicher und geistiger Hinsicht, so auch in der Beachtung der verschiedenen Anlagen des Kindes und ganz besonders die Vorbildung für die Schule und Hinführung (Eingliederung) in dieselbe. Das Kind wird in seiner eigentümlichen Persönlichkeit beachtet und behandelt. Besondere Beachtung findet die Pflege alles Guten und die Einigung im Denken, Wollen und Tun mit dem, der das Gute und die Quelle alles Guten selbst ist, mit Gott. 

Arbeitsfeld

Vorwiegend bei großen Familien mit Kindern. Die Kinderpflegerin steht der Mutter helfend zur Seite bei den vielfältigen Aufgabenim Haushalt.  
 

Alter der Eintretenden

"Zur Ausbildung für den Beruf der Kinderpflegerin genügt bei einem dafür ausgewachsenen, gesunden und kräftigen Körper das zurückgelegte Alter von 15 Jahren und aufwärts bis zum 20. Jahre.
 

Die Bildungsstufe der Eintretenden

"Liebe zu den Kindern, Anlage und Neigung zum Spiel und Beschäftigung mit denselben, Reinheit des Charakters und Singlust mit Singfähigkeit wird unerläßlich gefordert." 
 

Beginn und Dauer des Ausbildungskursus:

"Der Bildungskurs beginnt am zweckmäßigsten mit dem 1. Dezember, damit noch einige Zeit derselben in die Frühlingsmonate fällt.
Dauer: 26 Wochen, in welchem Raum freilich durch anhaltenden Fleiß und strenge Benutzung der Zeit und besonders durch eigene günstige Verarbeitung des Gegenstandes vieles zusammengedrängt werden muss, wenn das Ziel erreicht werden soll." 
Äußere Bedingung des Eintritts in den Kurs:
Die Teilnehmerinnen können entweder die Wohnung sowie Kost und Logis durch die Erziehungsanstalt erhalten. Kostenpunkt: 2 Taler wöchentlich oder die Schülerinnen können sich bei den Einwohnern des Ortes in Wohnung und Kost geben, wo durch die Vergütung ungefähr die Hälfte beträgt. Für den gesamten Unterricht wird wöchentlich 1/2 Taler von der Person bezahlt. 
 

Erreichung des Bildungszieles

"Diese beruht bei den Schülerinnen ganz besonders auf die richtige Erfassung des eigenen Lebens-,Tätigkeits- und Beschäftigungstriebes und seiner Gesetze, wie später auf die Beachtung und Pflege. Die Einsicht in diese Bildungsgesetzte, die Findung derselben im eigenen Leben wie die Erkennung und Pflege derselben im Kindesleben, dies ist die unerläßliche Bedingung zur Erreichung des Bildungsziels." 
 

Tagesablauf während des Bildungskurses

7.00   Uhr  Morgenandacht, danach Religionsunterricht,"um über das Wesen der Religion, deren Entwicklung im Menschen, besonders auf der Kinderstufe, sowohl für sich, wie später bei den Pflegebefohlenden, als einzige sichere, lebenvolle und genügende Grundlage erfolg- und segensreicher Erziehung, klare Einsicht und Festigkeit zu erhalten. 
8.00   Uhr  Frühstück und Freizeit 
9.00  Uhr  Vorführung und Beachten der Entwicklungsgesetze des Menschen und des Kindes. "Beachtung der daraus hervorgehenden Einsicht in das Wesen und die Natur des Kindes und der dadurch ausgesprochenen Forderung seiner Pflege und Erziehung." 
10.00   Uhr  Aneignen des rechten Umgangs, des anregenden Sprechens mit dem Kinde.
Aneignung des anregenden Kindergesanges und besonders der Mittel entsprechender Glieder- und Sinnenbildung zur Entfaltung des Seelenlebens im Kinde. Das Familienbuch von Fröbel dient als Grundlage. 
12.00   Uhr  Mittagessen und frei zur Selbsttätigkeit, zur freien Beschäftigung mit Kindern des Familienkreises und zur Selbstbearbeitung des in den vorigen Stunden Erkannten. 
14.00   Uhr  "Vorführung der eigentlichen Spiel- und Beschäftigungsgegenstände und Mittel zur entwickelnden Erziehung der Kinder zu einstiger vernünftiger Selbständigkeit."
Übung derselben zur freien Anwendung nach den Maßgaben der verschiedenen Spielgaben von F.Fröbel, mit wesentlicher Beachtung, was die Natur und das Leben für die Kinder je nach Altersstufe bietet.
So tritt in den Frühlingsmonaten Pflanzenkenntnis für die Stufe der Kindheitentwicklung ein. Auch fällt in diese Unterrichtsstunden die Ausführung von freien Körperübungen und die Einübung von Bewegungsspielen
16.00   Uhr  Vieruhrbrot und Freizeit 
17.00   Uhr  Teilnahme an den spielenden Beschäftigungen der Kleinen in den erziehenden Familien und der kleinsten Zöglinge in der allgemeinen Erziehungsanstalt. 
18.00  Uhr  Aneignung besonderer kleiner Handfertigkeiten zur darstellenden Beschäftigung der Kinder, des häuslichen wie später bürgerlichen Nutzens und der Entfaltung und Bildung des Schönheitssinns. 
19.00   Uhr  Schulschluss