Fürsorgetag 2012 in Hannover





Fürsorgetag 2012


Motto „Ohne Bildung keine Teilhabe – Von der frühen Kindheit bis ins hohe Alter"



Dokumentation
DKHW (Hg) Kinderreport 2012

Mitbestimmung in Kindertageseinrichtungen und Reslilienz

Studie von Prof. Dr. phil Ronald Lutz

Mail: mailto:lutz@fh-erfurt.de
Kapitel II: Das wissbegierige Kind und pädagogische Konzepte
Prof. Dr. phil Ronald Lutz


(Wir danken Herrn Lutz für die zur Verfügung stehenden Vortragsunterlagen.)
Vortrag: Bildungsarmut
Wenn Bildung schief geht- Ursachen, Folgen, Handlungsansätze


Fürsorgetag 2012 Hannover
     

Arbeitstagungen der BAGS 2012

     
29.09.2012 Vorstandssitzung in Hamburg  
08. bis 10. Nov. 2012 Jahresarbeitstagung 2012 Fühlen ist erlaubt - Denken muss man

- Beziehungsarbeit als Grundlage für Bildung und Erziehung -
01/02. 03. 2013 Erweiternde Vorstandssitzung in Berlin  
     

Eingruppierungsrecht

Neues Eingruppeirungsrecht für den Länderbereich
Das neue Eingruppierungsrecht gilt für alle, die ab Januar 2012 neu anfangen oder eine neue Tätigkeit übernehmen., die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen ( auch für Beschäftigte des Landes Berlin), und für deren Tätigkeit die alten BAT.

Vorhandene Beschäftigite sollen auswählen können, ob für sie die Entgeltordnung oder die bisherigen Eingruppierungsgrundlagen gelten sollen. Ein entsprechender Antrag kann bis Ende 2012 gestellt werden.

Weitere Informationen:
Öffentlicher Dienst
GEW Eingruppierungsrecht


Eingruppierungsstufen

       
Beschäftigte bisherige Eingruppierung
(BAT/BAT-O)
bisherige Eingruppierung
TV - L
Eingruppierung
ab 01.01.2012
       
Kinderpfleger/In mit staatlicher Anerkennung
oder staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit
(Gilt auch für sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in entsprechenden Tätigkeiten)
VIII
VII/2 nach zweijähriger Bewährung in VIII
E 3 keine Stufe 6 E 5/2
Kinderpfleger/In mit staatlicher Anerkennung
oder staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit
(Gilt auch für sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in entsprechenden Tätigkeiten)
VII/1
VI b/1 nach fünfjähriger Bewährung in VII/1
E5 E6

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