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Fürsorgetag 2012 |
Motto „Ohne Bildung keine Teilhabe – Von der frühen Kindheit bis ins hohe Alter" |
Dokumentation |
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DKHW (Hg) Kinderreport 2012 Mitbestimmung in Kindertageseinrichtungen und Reslilienz Studie von Prof. Dr. phil Ronald Lutz Mail: mailto:lutz@fh-erfurt.de |
Kapitel II: Das wissbegierige Kind und pädagogische Konzepte | [Abbildung] |
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Prof. Dr. phil Ronald Lutz (Wir danken Herrn Lutz für die zur Verfügung stehenden Vortragsunterlagen.) |
Vortrag: Bildungsarmut Wenn Bildung schief geht- Ursachen, Folgen, Handlungsansätze Fürsorgetag 2012 Hannover |
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| 29.09.2012 | Vorstandssitzung in Hamburg | |
| 08. bis 10. Nov. 2012 | Jahresarbeitstagung 2012 |
Fühlen ist erlaubt - Denken muss man - Beziehungsarbeit als Grundlage für Bildung und Erziehung - |
| 01/02. 03. 2013 | Erweiternde Vorstandssitzung in Berlin | |
Neues Eingruppeirungsrecht für den Länderbereich
Das neue Eingruppierungsrecht gilt für alle, die ab Januar 2012 neu anfangen oder eine neue Tätigkeit übernehmen., die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen ( auch für Beschäftigte des Landes Berlin), und für deren Tätigkeit die alten BAT.
Vorhandene Beschäftigite sollen auswählen können, ob für sie die Entgeltordnung oder die bisherigen Eingruppierungsgrundlagen gelten sollen. Ein entsprechender Antrag kann bis Ende 2012 gestellt werden.
Weitere Informationen:
Öffentlicher Dienst
GEW Eingruppierungsrecht
| Beschäftigte |
bisherige Eingruppierung (BAT/BAT-O) |
bisherige Eingruppierung TV - L |
Eingruppierung ab 01.01.2012 |
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Kinderpfleger/In mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit (Gilt auch für sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in entsprechenden Tätigkeiten) |
VIII VII/2 nach zweijähriger Bewährung in VIII |
E 3 keine Stufe 6 | E 5/2 |
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Kinderpfleger/In mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit (Gilt auch für sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in entsprechenden Tätigkeiten) |
VII/1 VI b/1 nach fünfjähriger Bewährung in VII/1 |
E5 | E6 |