Kontaktpersonen
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Inga Hebbinghaus Schulberg 3 24113 Molfsee |
Tel.: 04347/2526 Email:» IngaHe(at)gmx(dot)de |
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Clemens Ogiolda Lars-Hansen-Weg 2a 24975 Husby |
Tel.: 04634/1627 E- Mail:» cogiolda(at)gmx(dot)de |
Erstausbildung im Bundesland:
Erstausbildung in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Feldern:
Staatl. geprüfte Fachkraft für Pflegeassistenz
Staatl. geprüfter sozialpädagogische/r Assistent/in
Berufsfachschule
Die Berufsfachschule nach § 1 Abs. 1 Berufsfachschulordnung (Typ I) vermittelt in zwei Jahren eine berufliche Grundbildung und den mittleren Schulabschluss. Aufnahmevoraussetzung ist der Hauptschulabschluss. Mit der neuen Berufsfachschulverordnung wurde ab August 2007 die einjährige Berufsfachschule als Regelschule eingeführt. Die Aufnahme in die Oberstufe der zweijährigen Berufsfachschulen erfordert unter anderem einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5.
Die Berufsfachschule nach § 1 Abs. 3 Berufsfachschulordnung (Typ III) vermittelt je nach Bildungsgang in zwei oder drei Jahren eine staatlich anerkannte Berufsausbildung, die nur in Schulen erworben werden kann. Aufnahmevoraussetzung ist in der Fachrichtung Sozialwesen der Hauptschulabschluss. in den Fachrichtungen Sozialpädagogik ein mittlerer Schulabschluss. Der Schulabschluss in der Fachrichtung Sozialwesen kann den mittleren Schulaschluss einschließen. In der Fachrichtung Soazialwesen kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Bildungsgang:
| Bildungsgang: | Berufsfachschule Sozialwesen |
| Zulassung: |
Die Eingangsvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird eine ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt. In Zweifelsfällen überprüft die Schule die deutschen Sprachkenntnisse. |
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Dauer, Form der Ausbildung: |
Die Berufsausbildung dauert 3 Jahre im Vollzeitunterricht, mit Praktika im regionalen Umfeld der Schule. |
| Prüfung: | Mit der Abschlussprüfung kann ein Abschluss erworben werden, der dem Realschulabschluss gleichwertig ist, wenn im Abschlusszeugnis ein Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht wird. |
| Bildungsziel: |
Das Ziel der Berufsfachschule Sozialwesen ist die Ausbildung zur Fachkraft für Pflegeassistenz. Die Fachkraft für Pflegeassistenz kann innerhalb von Einrichtungen der Seniorenhilfe, z.B. in der Kurzzeit-, Tages- und stationären Altenpflege, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten, besonderen Wohngruppen in der Versorgung, Betreuung und Pflege unter Anleitung selbständig arbeiten. |
| Anerkennung: |
Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfte Fachkraft für Pflegeassistenz |
| Weiterqualifizierende Ausbildungen: | |
| Bildungsgang: | Berufsfachschule Sozialpädagogik |
| Zulassung: |
Aufnahmebedingung für die Berufsfachschule Sozialpädagogik ist der Realschulabschluss. Bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, wird eine ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt. In Zweifelsfällen überprüft die Schule die deutschen Sprachkenntnisse. |
| Dauer, Form der Ausbildung: |
Die Ausbildung umfasst zwei Schuljahre. mit Praktika im regionalen Umfeld der Schule. |
| Prüfung: |
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Abschlussprüfung beendet. Durch Teilnahme an einem Zusatzunterricht in Mathematik kann aufgrund einer Prüfung in den Fächern Mathematik und Englisch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Außer Prüfungen - schriftlich - in Sozialpädagogischer Theorie und Praxis/Deutsch/Ökologie und Gesundheit noch Englisch und Mathematik |
| Bildungsziel: |
Die Ausbildung soll dazu befähigen, Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren zu betreuen und zu erziehen. Die sozialpädagogische Assistentin / der sozialpädagogische Assistent arbeitet als zusätzliche Kraft neben anderen sozialpädagogischen Fachkräften in Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Horten, Heimen und Einrichtungen für behinderte Kinder. |
| Anerkennung: |
Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent |
| Weiterqualifizierende Ausbildungen: |
Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher) » Fachhochschule Kiel FB Soziale Arbeit und Erziehung » Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für Pädagogik) |
Bildungsplan:
"Leitlinien zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen".
Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sind zwischen Trägerverbänden und Land vereinbart und liegen den Kindertageseinrichtungen vor. Den Einrichtungen wird empfohlen, die Entwicklung jedes Kindes zu dokumentieren und individuelle "Entwicklungsprofile" anzufertigen. Den Eltern steht frei, das Profil an die Grundschule weiterzuleiten.
Die flexible Schuleingangphase ist flächendeckend eingeführt. Zur frühzeitigen Einschulung wird keine Altersgrenze genannt. Für das Schuljahr 2004/2005 wurde eine Elterninformation zum Schulanfang herausgegeben: "Mein Kind kommt in die Schule".
Informationen: » Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Aktuelles:
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Im Moment gibt es ein großes Angebot an freien Stellen für den/die sozialpädagogische/n Assistent/in. Berufsabgänger 2009/2010 Sozialpädagogische(r) Assistent/in insgesamt: 626 Absolventen 94 männlich/532 weibliche Absolventen Sozialhelfer/in insgesamt: 265 Absolventen 42 männlich/223 weibliche Absolventen Statistisches Bundesamt/Wiesbaden |
Mitgliedsschulen
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HANNAH ARENDT Schule Abteilung Sozial- u. Heilpädagogik Friesische Lücke 17 24937 Flensburg Tel.: 0461/ 851600 Fax: 0461-851650 Website » http://hannah-a-flensburg.lernnetz.de/ |
Landesinstitut für Lehrerfortbildung:
| Landesinstitut für Lehrerfortbildung,Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung | » http://www.schleswig-holstein.de |