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Kontaktperson

Margitta Macha
Neugasse 3
02625 Bautzen
Tel.: 03591/480155
» e-mail: familiemacha (at)aol(dot)com
 
   

Erstausbildung im Bundesland:

in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Feldern


Staatl. geprüfte/r Sozialassistent/in


Die Erstausbildung zur Staatl. geprüften/r Kinderpfleger/in wurde zum Ende des Schuljahres 2006/2007 eingestellt. Dieser Beruf wird z. Zeit nur von den privaten Berufsfachschulen angeboten.

Seit dem Schuljahr 2011/2012 werden in Sachsen an Berufsfachschulen für Pflegehilfe "Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin" oder "Staatlich geprüfte Krankenpflegehelfer" ausgebildet.

Bildungsgang:

Bildungsgang:   Berufsfachschule Sozialassistentin, Sozialassistent
Zulassung:   Voraussetzungen für die Aufnahme sind
1. für den zweijährigen Bildungsgang der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss in Verbindung mit dem Nachweis von Vorkenntnissen in Englisch auf dem Niveau des Realschulabschlusses und
2. für den dreijährigen Bildungsgang der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertigen Bildungsabschluss in Verbindung mit dem Nachweis von Vorkenntnissen in Englisch auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses.
(§85c Ministerialblatt des SMK v. 31.05.05)
Dauer,
Form der Ausbildung:
  Die Ausbildung dauert zwei oder drei Jahre
(§ 85b Ministerialblatt des SMK v. 31.05. 05)
Prüfung und Anerkennung:   Neureglung für den mittleren Bildungsabschluss:
Der mittlere Schulabschluss kann zuerkannt werden, wenn das
Abschlusszeugnis der BFS eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 ausweist.
Die Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion und Sport werden
bei der Bildung des Notendurchschnittes mit berücksichtigt.
Prüfungen:
Schriftliche Prüfungen in folgenden Lernfeldern:
LF4: An der Gestaltung von Bildungs- Erziehungs- und Betreuungsprozessen mitwirken
Bearbeitungsdauer: 150 Min
LF3: Soziale Beziehungen aufbauen und mitgestalten
Bearbeitungsdauer:150 Min
LF5: Die Pflege von Menschen in Gesundheit und Krankheit unterstützen
Bearbeitungsdauer: 150 Min
Mündliche Prüfungen:
LF2: Beobachtung als Grundlage sozialen Handelns oder
LF6: Menschen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen
Praktische Prüfung:
Prüfungsgesetz:
"Gegenstand der praktischen Prüfung ist die Ausführung einer beruflichen Handlung einschließlich der Anfertigung eines schriftlichen Organisationsplans und eines fachlichen Gesprächs. Die Prüfung soll 180 Minuten dauern, davon sollen 150 Minuten auf die Vorbereitung und Durchführung der komplexen beruflichen Handlung und 30 Minuten auf das fachliche Gespräch entfallen. Sie wird am Ende des Wahlpflichtpraktikums durchgeführt."
Stundentafeln: Unterricht und Praktika: Gesamtausbildungsstunden:
  Pflichtbereich: 2190
  Berufsübergreifender Bereich 300
  Deutsch 60
  Englisch 60
  Sozialkunde 60
  Sport 60
  Ethik oder Evangelische Religion oder
Katholische Religion
60
  Berufsbezogener Bereich 1800 (1000)1
  1 Berufliche Identität und berufliche
Perspektiven entwickeln
120
  2 Beobachtung als Grundlage sozialen Handelns 180
  3 Soziale Beziehungen aufbauen und mitgestalten 270
  4 An der Gestaltung von Bildungs-, Erziehungs-
und Betreuungsprozessen mitwirken
300
  5 Die Pflege von Menschen in Gesundheit und
Krankheit unterstützen
360
  6 Menschen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen 150
  7 Kulturell-kreative Prozesse begleiten 330
  8 Eigene Arbeit strukturieren und organisieren
 sowie im Team mitarbeiten
90
  Wahlpflichtbereich
Medien und Materialien zu einem Thema eines ausgewählten Arbeitsbereiches anwenden
90
  Berufspraktische Ausbildung
Pflichtpraktika 2
800
  1. Ausbildungsjahr zwei mal fünf Wochen
  2. Ausbildungsjahr einmal fünf Wochen
  Wahlpflichtpraktikum 3  
  2. Ausbildungsjahr einmal fünf Wochen
  1 Die in Klammer gesetzte Unterrichtszeit weist den Anteil an fachpraktischen Inhalten aus.
2 Jeweils ein Praktikum ist in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe und Pflege zu absolvieren.
3 Das Wahlpflichtpraktikum dient der Erweiterung der beruflichen Kompetenzen in einem der Bereiche Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe oder Pflege.
Der gewählte Bereich ist auf dem Abschlusszeugnis auszuweisen.
 
Anerkennung:    
Weiterqualifizierende
Ausbildungen:
  Staatl. anerkannte Heilerziehungspflege
Staatl. anerkannte Erzieherin
Fachhochschulreife (nur für Schülerinnen mit Realschulabschluss)
     

Bildungsplan:

"Der sächsische Bildungsplan- ein Leidfaden für pädagogische Fachkräfte in Kinderkrippen und Kindergärten".
Im August 2003 wurde zwischen den beiden zuständigen Ministerien die Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen erweitert.
Es gibt eine flexible Schuleingangsphase ohne jahrgangsübergreifenden Unterricht. Kinder, die bis zum 31.12. des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, können frühzeitig eingeschult werden.
Im Februar 2004 erschien die Broschüre:
"Schuleingangsphase.... für einen guten Start in die Schule!"
Informationen: » Sächsische Staatsministerium für Kultus

Aktuelles

Veränderungen: Praktische Prüfung im letzten Wahlpflichtpraktikum
Die Note für die praktische Prüfung wird ermittelt aus den Noten der komplexen beruflichen Handlung, einschließlich des schriftlichen Organisationsplanes und des fachlichen Gesprächs
 
Berufsabgänger 2009/2010

Gesundheits-und Krankenpflegehelfer/in
insgesamt: 239 Absolventen
64 männlich/175 weibliche Absolventen

Sozialassistent/in insgesamt: 1816 Absolventen
272 männlich/1544 weibliche Absolventen



Statistisches Bundesamt/Wiesbaden
 

Mitgliedsschulen

 

Landesinstitut für Lehrerfortbildung:

Landesinstitut für Lehrerfortbildung,Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung » http://www.sn.schule.de/