Kontaktperson
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Margitta Macha Neugasse 3 02625 Bautzen |
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Tel.: 03591/480155 » e-mail: familiemacha (at)aol(dot)com |
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Erstausbildung im Bundesland:
in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Feldern
Staatl. geprüfte/r Sozialassistent/in
Die Erstausbildung zur Staatl. geprüften/r Kinderpfleger/in wurde zum Ende des Schuljahres 2006/2007 eingestellt. Dieser Beruf wird z. Zeit nur von den privaten Berufsfachschulen angeboten.
Seit dem Schuljahr 2011/2012 werden in Sachsen an Berufsfachschulen für Pflegehilfe "Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin" oder "Staatlich geprüfte Krankenpflegehelfer" ausgebildet.
Bildungsgang:
| Bildungsgang: | Berufsfachschule Sozialassistentin, Sozialassistent | |
| Zulassung: |
Voraussetzungen für die Aufnahme sind 1. für den zweijährigen Bildungsgang der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss in Verbindung mit dem Nachweis von Vorkenntnissen in Englisch auf dem Niveau des Realschulabschlusses und 2. für den dreijährigen Bildungsgang der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertigen Bildungsabschluss in Verbindung mit dem Nachweis von Vorkenntnissen in Englisch auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses. (§85c Ministerialblatt des SMK v. 31.05.05) |
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Dauer, Form der Ausbildung: |
Die Ausbildung dauert zwei oder drei Jahre (§ 85b Ministerialblatt des SMK v. 31.05. 05) |
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| Prüfung und Anerkennung: |
Neureglung für den mittleren Bildungsabschluss: Der mittlere Schulabschluss kann zuerkannt werden, wenn das Abschlusszeugnis der BFS eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 ausweist. Die Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion und Sport werden bei der Bildung des Notendurchschnittes mit berücksichtigt. Prüfungen: Schriftliche Prüfungen in folgenden Lernfeldern: LF4: An der Gestaltung von Bildungs- Erziehungs- und Betreuungsprozessen mitwirken Bearbeitungsdauer: 150 Min LF3: Soziale Beziehungen aufbauen und mitgestalten Bearbeitungsdauer:150 Min LF5: Die Pflege von Menschen in Gesundheit und Krankheit unterstützen Bearbeitungsdauer: 150 Min Mündliche Prüfungen: LF2: Beobachtung als Grundlage sozialen Handelns oder LF6: Menschen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen Praktische Prüfung: Prüfungsgesetz: "Gegenstand der praktischen Prüfung ist die Ausführung einer beruflichen Handlung einschließlich der Anfertigung eines schriftlichen Organisationsplans und eines fachlichen Gesprächs. Die Prüfung soll 180 Minuten dauern, davon sollen 150 Minuten auf die Vorbereitung und Durchführung der komplexen beruflichen Handlung und 30 Minuten auf das fachliche Gespräch entfallen. Sie wird am Ende des Wahlpflichtpraktikums durchgeführt." |
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| Stundentafeln: | Unterricht und Praktika: | Gesamtausbildungsstunden: |
| Pflichtbereich: | 2190 | |
| Berufsübergreifender Bereich | 300 | |
| Deutsch | 60 | |
| Englisch | 60 | |
| Sozialkunde | 60 | |
| Sport | 60 | |
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Ethik oder Evangelische Religion oder Katholische Religion |
60 | |
| Berufsbezogener Bereich | 1800 (1000)1 | |
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1 Berufliche Identität und berufliche Perspektiven entwickeln |
120 | |
| 2 Beobachtung als Grundlage sozialen Handelns | 180 | |
| 3 Soziale Beziehungen aufbauen und mitgestalten | 270 | |
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4 An der Gestaltung von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozessen mitwirken |
300 | |
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5 Die Pflege von Menschen in Gesundheit und Krankheit unterstützen |
360 | |
| 6 Menschen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen | 150 | |
| 7 Kulturell-kreative Prozesse begleiten | 330 | |
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8 Eigene Arbeit strukturieren und organisieren sowie im Team mitarbeiten |
90 | |
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Wahlpflichtbereich Medien und Materialien zu einem Thema eines ausgewählten Arbeitsbereiches anwenden |
90 | |
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Berufspraktische Ausbildung Pflichtpraktika 2 |
800 | |
| 1. Ausbildungsjahr | zwei mal fünf Wochen | |
| 2. Ausbildungsjahr | einmal fünf Wochen | |
| Wahlpflichtpraktikum 3 | ||
| 2. Ausbildungsjahr | einmal fünf Wochen | |
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1 Die in Klammer gesetzte Unterrichtszeit weist den Anteil an fachpraktischen Inhalten aus. 2 Jeweils ein Praktikum ist in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe und Pflege zu absolvieren. 3 Das Wahlpflichtpraktikum dient der Erweiterung der beruflichen Kompetenzen in einem der Bereiche Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe oder Pflege. Der gewählte Bereich ist auf dem Abschlusszeugnis auszuweisen. |
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| Anerkennung: | ||
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Weiterqualifizierende Ausbildungen: |
Staatl. anerkannte Heilerziehungspflege Staatl. anerkannte Erzieherin Fachhochschulreife (nur für Schülerinnen mit Realschulabschluss) |
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Bildungsplan:
"Der sächsische Bildungsplan- ein Leidfaden für pädagogische Fachkräfte in Kinderkrippen und Kindergärten".
Im August 2003 wurde zwischen den beiden zuständigen Ministerien die Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen erweitert.
Es gibt eine flexible Schuleingangsphase ohne jahrgangsübergreifenden Unterricht. Kinder, die bis zum 31.12. des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, können frühzeitig eingeschult werden.
Im Februar 2004 erschien die Broschüre:
"Schuleingangsphase.... für einen guten Start in die Schule!"
Informationen: » Sächsische Staatsministerium für Kultus
Aktuelles
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Veränderungen: Praktische Prüfung im letzten Wahlpflichtpraktikum Die Note für die praktische Prüfung wird ermittelt aus den Noten der komplexen beruflichen Handlung, einschließlich des schriftlichen Organisationsplanes und des fachlichen Gesprächs |
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Berufsabgänger 2009/2010 Gesundheits-und Krankenpflegehelfer/in insgesamt: 239 Absolventen 64 männlich/175 weibliche Absolventen Sozialassistent/in insgesamt: 1816 Absolventen 272 männlich/1544 weibliche Absolventen Statistisches Bundesamt/Wiesbaden |
Mitgliedsschulen
Landesinstitut für Lehrerfortbildung:
| Landesinstitut für Lehrerfortbildung,Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung | » http://www.sn.schule.de/ |
