Kontaktperson:
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Erstausbildung im Bundesland
in sozialpädagogischen Feldern:
Staatlich anerkannter Kinderpfleger/Staatlich anerkannte Kinderpflegerin
Bildungsgang
| Bildungsgang: | Berufsfachschule Kinderpfleger/in |
| Zulassung: |
In eine Berufsfachschule für Kinderpflege kann aufgenommen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt und nachweist: 1. den Hauptschulabschluss und 2. den Abschluss der einjährigen Berufsgrundschule/Hauswirtschaft-Sozialpflege oder den Abschluss des Berufsgrundbildungsjahres im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft oder eine von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte schulische oder berufspraktische Ausbildung 3. die gesundheitliche Eignung für den Beruf des Kinderpflegers/ der Kinderpflegerin. |
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Dauer, Form der Ausbildung: |
Die Ausbildung an Berufsfachschulen für Kinderpflege dauert zwei Schuljahre (Unter- und Oberstufe). Sie umfasst einen allgemeinen und einen berufsbezogenen Lernbereich. Lernfeldorientierte fachpraktische Anteile werden möglichst in Kooperation mit geeigneten Praxiseinrichtungen in die Fächer des berufsbezogenen Lernbereichs – Theorie und Praxis – eingebunden. Außerdem ist ein dreiwöchiges Säuglingspflegepraktikum abzuleisten. |
| Prüfung und Anerkennung: |
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab. Die schriftliche Prüfung umfasst die Fächer : Deutsch/Kinderliteratur,Erziehungslehre, Gesundheitslehre. Die Bearbeitungszeit beträgt jeweils drei Zeitstunden. Die erfolgreich abgelegte Prüfung verleiht die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Kinderpfleger/Staatlich anerkannte Kinderpflegerin“. Das Bestehen der Abschlussprüfung schließt die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusse ein, wenn in den im Abschlusszeugnis ausgewiesenen Prüfungsfächern ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht wird, der als arithmetisches Mittel auf eine Stelle hinter dem Komma zu berechnen ist, wobei nicht gerundet wird, die Note des Abschlusszeugnisses im Fach Fremdsprache mindestens „ausreichend" lautet und einschließlich des Besuchs der Berufsfachschule für Kinderpflege eine insgesamt mindestens fünfjährige Teilnahme am Fremdsprachenunterricht einer öffentlichen Schule oder einer privaten Ersatzschule nachgewiesen wird; die insgesamt mindestens fünfjährige Unterrichtsteilnahme kann sich auf eine oder mehrere Fremdsprachen beziehen. |
| Anerkennung: |
Staatlich anerkannter Kinderpfleger/Staatlich anerkannte Kinderpflegerin |
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Weiterqualifizierende Ausbildungen: |
Akademie für Erzieher und Erzieherinnen (Fachschule für Sozialpädagogik) |
Bildungsplan:
Bildungsplan:
"Bildungsprogramm für saarländische Kindergärten".
Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule wird im Bildungsprogramm thematisiert. Im Saarland ist der Besuch der Kindertageseinrichtungen im Jahr vor der Einschulung grundsätzlich gebührenfrei.
Die flexible Schuleingangsphase ist nicht vorgesehen. Für die frühzeitige Einschulung ist keine Altersbegrenzung angegeben.
Informationen: » Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
Aktuelles
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Berufsabgänger 2009/2010 Kinderpfleger/in insgesamt: 96 Absolventen 5 männlich/91 weibliche Absolventen Statistisches Bundesamt/Wiesbaden |
Mitgliedsschulen
Landesinstitut für Lehrerfortbildung:
| Landesinstitut für Lehrerfortbildung,Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung | » http://www.lpm.uni-sb.de/ |
