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Kontaktperson:

Hiltrud Syllwasschy
Ahornstr. 13A
19057 Schwerin
Tel.: 0385/4780822
» mailto: r.syllwasschy(at)gmx(dot)de

Erstausbildung im Bundesland:


Staatlich geprüfte Sozialassistentin/
Staatlich geprüfter Sozialassistent

Bildungsgang:

   
Bildungsgang: Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz
Zulassung: Mittlere Reife oder eine gleichwertige Schulausbildung
bedeutet 2 Jahre bis zum Berufsabschluss
die erbrachten Leistungen in den Fächern Deutsch, Sport, Mathematik, Fremdsprache, Musik und Kunsterziehung dürfen im Einzelnen nicht schlechter als "befriedigend" sind
oder
Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss bedeutet 1 Jahr bis zum Berufsabschluss (mit einer Aufnahmeprüfung)
und
die gesundheitliche Eignung entsprechend § 32ff des Jugendarbeitsschutzgesetzes besitzt
Dauer,
Form der Ausbildung:
Die Ausbildung umfasst zwei Schuljahre in Vollzeitform:
jeweils 20 Wochen Theorie
jeweils 20 Wochen Praktikum in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen z.B. Kindertagesstätten, Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Altenpflege
Allgemeinbildende Grundlagen Berufsbezogene Lernbereiche
(z.B. Berufskunde, Rechtskunde, Informatik)
Sozialpädagogisches und sozialpflegerisches Handeln
(z.B. Pädagogik, Gesundheitspflege, Psychologie)
Prüfung: Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil, einem mündlichen Prüfungsteil und einem Kolloquium.
Die Prüfungsfächer entsprechen der Schwerpunktsetzung in den einzelnen Fachrichtungen.
Bildungsziel: Die Ausbildung soll für die Arbeit als Zweitkraft neben einer Fachkraft in verschiedenen sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern qualifizieren

Einsatzmöglichkeiten
Bereiche der Kinder- und Jugenderziehung, Altenpflege, Heilerziehung.
Anerkennung: Schüler, die den Bildungsgang erfolgreich beendet haben, erhalten ein Abschlusszeugnis über den Erwerb eines Berufsabschlusses.

Staatlich geprüfte Sozialassistentin
Staatlich geprüfter Sozialassistent
Weiterqualifizierende Ausbildungen: Erzieher- bzw. Heilerziehungspflegerausbildung
Klasse 12 Fachoberschule Sozialpädagogik
   

Bildungsplan:

"Rahmenplan für die zielgerichtete Vorbereitung der Kinder in Kindertageseinrichtungen auf die Schule."
Mecklenburg-Vorpommern konzentriert sich als einziges Bundesland bei der Umsetzung des Bildungsauftrages auf das Jahr der Einschulung und die Schulvorbereitung. Der Rahmenplan bezieht sich auf § 3 Abs. 2 des Kindertagesförderungsgesetzes. Demnach haben die Kinder im Einschulungsjahr Anspruch auf zielgerichtete Schulvorbereitung. Die Förderung umfasst arbeitstäglich bis zu vier Stunden am Vormittag. Dabei soll die Kooperation mit der Schule gesucht werden (§ 4 Abs. 2).
Die flexible Schuleingangsphase wird diskutiert. Kinder, die bis zum 31.12. des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, können frühzeitig eingeschult werden.

Informationen: » Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Aktuelles:

Die Erstausbildung an staatlichen Berufsfachschulen in Mecklenburg Vorpommern als staatlich geprüfter Kinderpfleger und staatlich anerkannter Familienpfleger ist zum 01. September 2008 gestrichen worden.
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den Berufsfachschulen für Kinderpflege vom 5. Juli 1996 (GVOBl. M-V 1996, S. 493), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Januar 2005 (Mittl.bl. BM M-V S. 3/GVOBl. M-V S. 122)

Berufsabgänger 2009/2010
Kinderpfleger/in insgesamt: 130 Absolventen
11männlich/119 weibliche Absolventen


Familienpfleger/in insgesamt: 46 Absolventen
5 männlich, 41 weiblich

Gesundheit- und Krankenpflegehelfer/in
insgesamt: 74 Absolventen
12 männlich/62 weibliche Absolventen

Statistisches Bundesamt/Wiesbaden

Mitgliedsschule:

 

Landesinstitut für Lehrerfortbildung:

L.I.S.A.

Landesinstitut für Schule und Ausbildung
Mecklenburg-Vorpommmern
» http://www.bildungsserver-mv.de/