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Zur Zeit keine Nennung

Erstausbildung im Bundesland:

Erstausbildung im Bundesland in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Feldern

Sozialassistent/in

Bildungsgang:

Bildungsgang: Berufsfachschule Soziales
Zulassung: Erweiterte Berufsbildungsreife (Abschluss Klasse 10/ Sekundarstufe I)
oder ein gleichwertiger Abschluss
und die gesundheitliche Eignung

In das zweite Schuljahr kann aufgenommen werden, wer die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist.
Dauer, Form der Ausbildung: 2 Schuljahre: - Vollzeit -

480 Stunden Theorie im berufsübergreifenden Lernbereich
2080 Stunden im berufsbezogenen Lernbereich
800 Stunden Praxisausbildung:
Arbeitsfeld Sozialpädagogik
(Krippe,Kindergarten, Hort)
Arbeitsfeld Heilerziehungspflege
(Einrichtungen mit Betreuung für Menschen mit Behinderungen)
Prüfung und Anerkennung: Erstes Schulhalbjahr: Probezeit
jeder fachpraktische Ausbildungsabschnitt muss bestanden werden,
um die Prüfungszulassung zu erwerben.

Die Ausbildung kann einmal wiederholt werden.Über das Bestehen des Probehalbjahres entscheidet die Klassenkonferenz vor Ablauf des ersten Schulhalbjahres.

Die Abschlussprüfung erfolgt schriftlich in drei Fächern und fachpraktisch.

Staatlicher Abschluss als Sozialassistent/in
Erwerb eines der Fachoberschulreife gleichgestellten Abschlusses
Anerkennung: Staatl. anerkannte/r Sozialassistent/in
Weiterqualifizierende Ausbildungen: Zugangsmöglichkeit für die Fachschule für Sozialwesen

Bildungsplan:

"Grundsätze elementarer Bildung in Kindertageseinrichtungen" In diesem Bildungsplan geht es darum, die "Grundsätze elementarer Bildung" zu benennen und inhaltliche Bildungsbereiche zu konkretisieren. Der Übergang zur Grundschule wird nicht thematisiert.
Die flexible Schuleingangsphase wird im Schulversuch erprobt. Kinder, die bis zum 31.12. des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, können frühzeitig eingeschult werden.
Im Schulgesetz heißt es: "Die Grundschule gewährleistet durch enge Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten und durch kindgerechte Formen schulischen Lernens die behutsame Einführung in den Bildungsgang" (§19 SchG). Im Juni 2004 wurde die Broschüre herausgegeben: "6 Jahre: Gemeinsam viel Neues. Die Grundschule im Schuljahr 2004/2005"

Informationen: » Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Aktuelles

     
Verordnung über den Bildungsgang der Berufsfachschule Soziales
(Berufsfachschulverordnung Soziales)

Vom 20. Mai 2004
     
Ministerium für Bildung,Jugend und Sport Sekundarstufe II Unterrichtsvorgaben
Berufsabgänger 2009/2010

Sozialpädagogische(r) Assistent/in
insgesamt 831 Absolvente
davon 144 männlich, 687 weiblich

Statistisches Bundesamt/Wiesbaden
   

Mitgliedsschule:

 

Landesinstitut für Lehrerfortbildung:

Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) Webseite: » http://www.lisum.berlin-brandenburg.de
Struveweg
14974 Ludwigsfelde-Struveshof
Tel.: 03378 / 209-0
Fax: 03378 / 209-198
E-Mail: » poststelle@lisum.berlin-brandenburg.de