Kontaktperson:
Zur Zeit keine Nennung
Erstausbildung im Bundesland:
Erstausbildung im Bundesland in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Feldern
Sozialassistent/in
Bildungsgang:
| Bildungsgang: | Berufsfachschule Soziales |
| Zulassung: |
Erweiterte Berufsbildungsreife (Abschluss Klasse 10/ Sekundarstufe I) oder ein gleichwertiger Abschluss und die gesundheitliche Eignung In das zweite Schuljahr kann aufgenommen werden, wer die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist. |
| Dauer, Form der Ausbildung: |
2 Schuljahre: - Vollzeit - 480 Stunden Theorie im berufsübergreifenden Lernbereich 2080 Stunden im berufsbezogenen Lernbereich 800 Stunden Praxisausbildung: Arbeitsfeld Sozialpädagogik (Krippe,Kindergarten, Hort) Arbeitsfeld Heilerziehungspflege (Einrichtungen mit Betreuung für Menschen mit Behinderungen) |
| Prüfung und Anerkennung: |
Erstes Schulhalbjahr: Probezeit jeder fachpraktische Ausbildungsabschnitt muss bestanden werden, um die Prüfungszulassung zu erwerben. Die Ausbildung kann einmal wiederholt werden.Über das Bestehen des Probehalbjahres entscheidet die Klassenkonferenz vor Ablauf des ersten Schulhalbjahres. Die Abschlussprüfung erfolgt schriftlich in drei Fächern und fachpraktisch. Staatlicher Abschluss als Sozialassistent/in Erwerb eines der Fachoberschulreife gleichgestellten Abschlusses |
| Anerkennung: | Staatl. anerkannte/r Sozialassistent/in |
| Weiterqualifizierende Ausbildungen: | Zugangsmöglichkeit für die Fachschule für Sozialwesen |
Bildungsplan:
"Grundsätze elementarer Bildung in Kindertageseinrichtungen" In diesem Bildungsplan geht es darum, die "Grundsätze elementarer Bildung" zu benennen und inhaltliche Bildungsbereiche zu konkretisieren. Der Übergang zur Grundschule wird nicht thematisiert.
Die flexible Schuleingangsphase wird im Schulversuch erprobt. Kinder, die bis zum 31.12. des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, können frühzeitig eingeschult werden.
Im Schulgesetz heißt es: "Die Grundschule gewährleistet durch enge Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten und durch kindgerechte Formen schulischen Lernens die behutsame Einführung in den Bildungsgang" (§19 SchG). Im Juni 2004 wurde die Broschüre herausgegeben: "6 Jahre: Gemeinsam viel Neues. Die Grundschule im Schuljahr 2004/2005"
Informationen: » Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Aktuelles
Mitgliedsschule:
Landesinstitut für Lehrerfortbildung:
| Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) | Webseite: » http://www.lisum.berlin-brandenburg.de |
|
Struveweg 14974 Ludwigsfelde-Struveshof Tel.: 03378 / 209-0 Fax: 03378 / 209-198 |
E-Mail: » poststelle@lisum.berlin-brandenburg.de |
